Wärmeschutz

Der Wärmeschutznachweis wird nach der zur Zeit gültigen ENEV 2007 geplant und geführt. Die Nachweise erfordern außer der Ermittlung der Dämmstoffdicken und der Berücksichtigung der Wärmebrücken auch die exakte Planung der Anlagentechnik. Solare Warmwasserversorgung, Wärmepumpen, Heizungen mit optimiertem Wirkungsgrad, günstige Energieträger (Fernwärme) und die Durchführungen von Luftdichtigkeitsprüfungen (Blower-Door-Tests) ergeben wirtschaftliche Lösungen.

Berechnungen und Bescheinigungen zu KfW-60 Häusern oder KfW-40 Häusern werden nur für Neubauten durchgeführt.

Bei Kauf eines Grundstücks von der Stadt Münster muss die Anforderung der EnEV für den Transmissionswärmeverlust HT um 30 % unterschritten werden. Es wird empfohlen, eine Qualitätssicherung durchführen zu lassen. Hierbei wird von einem unabhängigen und von der Stadt Münster zugelassenen Qualitätssicherer der Wärmeschutznachweis und die Ausführung auf der Baustelle überprüft. Die Qualitätssicherung wird von der Stadt Münster bezuschusst.

Die Berechnungen werden von Dipl.-Ing. (FH) Brigitte Tönnemann durchgeführt.