Überwachung

"Die beste Planung und Berechnung zum Wärme- und Schallschutz ist nur so gut, wie ihre korrekte Umsetzung auf der Baustelle."

Seit Einführung des staatlich anerkannten Sachverständigten in NRW müssen die Nachweise zum Schall- u. Wärmeschutz von diesen aufgestellt und überwacht werden.

Die Überprüfung beschränkt sich bei uns nicht nur auf die Kontrolle der Vorgaben aus den o.g. Nachweisen (Kontrolle der Dämmstoffdicken etc.). Beim Schallschutz wird bei der Kontrolle von Schallbrücken die Erfahrung aus über 25jähriger sachverständiger Tätigkeit bei Schallmessungen eingebracht.

Im Zuge von Qualitätskontollen wird empfohlen, Gebäude vor Bezug durch Schallmessungen überprüfen zu lassen. Das Risiko von späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen wird dadurch deutlich gesenkt.

Problematik: Rohrleitungen