Schallschutz

Der Nachweis des Schallschutzes erfordert zunächst Grundüberlegungen über den geschuldeten oder anzustrebenden Schallschutz. Der Nachweis nach DIN 4109 deckt dabei nur die baurechtlichen Anforderungen ab. Um zivilrechtlichen Anforderungen zu genügen, muss ein Schallschutznachweis den Anforderungen der VDI 4100, Schallschutzstufe II genügen. Dieser Schallschutz entspricht auch den heutigen "allgemein anerkannte Regenln der Technik". Diese seit langem von ISBT vertretene Bewertung ist durch das Urteil vom BGH Mitte 2007 bestätigt worden.