Energieberatung
Die Energieberatung findet als "Vor-Ort-Beratung". statt. Sie dient dem Zweck, den Hauseigentümer bezüglich einer wärmetechnischen Nachrüstung seines Gebäudes zu beraten und die vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen zu berechnen. Die Energieberatung ist Voraussetzung für die Beantragung von günstigen Krediten bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die über die Hausbank beantragt werden. Um in den Genuss von günstigen Krediten der KfW (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) zu kommen, muss eines von fünf möglichen Maßnahmenpaketen erfüllt werden. Diese setzen sich jeweils aus verschiedenen einzelnen Maßnahmen zusammen, die je Maßnahmenpaket erfüllt werden müssen.
Falls nur eine oder zwei Maßnahmen geplant sind, z.B. Dachsanierung und Fenster, so ist hierfür das Wohnraum-Modernisierungsprogramm maßgebend. Dabei wird kein Sachverständiger benötigt. Der Kredit kann direkt über die Hausbank beantragt werden. Neu seit dem 1.1.2007 besteht auch die Möglichkeit, anstelle eines zinsgünstigen Darlehens, einen Zuschuss zu den Modernisierungen von der KfW zu erhalten, dies gilt aber nur für das CO2-Sanierungsprogramm mit seinen vier Maßnahmenpaketen und nur für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen.
Die Berechnungen werden von Dipl.-Ing. (FH) Brigitte Tönnemann durchgeführt.